Bundesfreiwilligendienst – Infos für Einsatzstellen
Warum sollte ein Sportverein einen Freiwilligendienst anbieten?
Die Einsatzstellen erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte Sportbegeisterte. In vielen Vereinen fehlt es an qualifizierten Freiwilligen, um den Verein unterstützen. Da die nötigen Mittel fehlen, um reguläre Vollzeitkräfte einzustellen, bleiben neue Projektideen liegen. Die Angebote für Kinder und Jugendliche können nicht ausgebaut und optimiert werden, der Vorstand bräuchte mehr Unterstützung, der Sportplatz Pflege. Freiwillige können helfen und arbeiten engagiert und begeistert mit.
Die Einsatzstellen erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte Sportbegeisterte. In vielen Vereinen fehlt es an qualifizierten Freiwilligen, um den Verein unterstützen. Da die nötigen Mittel fehlen, um reguläre Vollzeitkräfte einzustellen, bleiben neue Projektideen liegen. Die Angebote für Kinder und Jugendliche können nicht ausgebaut und optimiert werden, der Vorstand bräuchte mehr Unterstützung, der Sportplatz Pflege. Freiwillige können helfen und arbeiten engagiert und begeistert mit.
Wer kann Einsatzstelle werden?
Entscheidend dafür, dass Einsatzstellen für den Freiwilligendienst im Sport anerkannt werden, ist ein passender Aufgabenbereich. Einrichtungen müssen gemeinnützig oder gemeinwohlorientiert sein. Sportvereine und Sportverbände können bundesweit die Einsatzstellenanerkennung beantragen. Je nach Bundesland und Träger können auch Schulen, Kindergärten oder andere Einrichtungen, die Freiwillige im sportlichen Bereich einsetzen, selbst zur Einsatzstelle werden. Neben der sportlich-pädagogischen oder sportartspezifischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind Projekt- und Veranstaltungsmanagement, Arbeit mit besonderen Zielgruppen im Sport, handwerkliche und gärtnerische Tätigkeiten rund um Sporträume sowie Umwelt- und Naturschutz im Sport mögliche Aufgabenbereiche.
Schlussendlich entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), ob eine Einsatzstelle anerkannt werden kann.
Qualitätsstandards:
Die Qualitätsstandards der Freiwilligendienste im Sport und des jeweiligen Trägers bilden die Grundlage für eine Kooperation zwischen Einsatzstelle und Träger. Sie berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse von Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern.
Der Einsatz von Freiwilligen muss arbeitsmarktneutral gestaltet sein. Das heißt, dass Freiwillige die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unterstützen, aber keine Fachkräfte ersetzen. Eine Tätigkeitsbeschreibung, die vorher ausgearbeitet und vom Träger sowie vom BAFzA geprüft wird, definiert klar den Arbeitsbereich im Freiwilligendienst. Bei den Tätigkeiten ist wichtig, dass sie den individuellen Fähigkeiten der Freiwilligen entsprechen. Die Freiwilligen in das jeweilige Team einzubinden und sie an Teambesprechungen partizipieren zu lassen, ist selbstverständlich und ein Zeichen von Wertschätzung.
Anleitung und Betreuung im Freiwilligendienst:
Die Einsatzstellen gewährleisten eine persönliche und fachliche Begleitung der Freiwilligen. Eine Fachkraft übernimmt die Rolle der Anleiterin/des Anleiters, welche/r die Freiwilligen betreut und begleitet.
Bildungstage und Seminare:
Alle Freiwilligen besuchen Bildungs- bzw. Seminartage. Insbesondere die Freiwilligen unter 27 Jahren erwerben im Laufe ihres Dienstes zumeist einen Übungsleiterschein, häufig auch eine Jugendleiterlizenz o.Ä.. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Träger. Diese Ausbildung erlaubt einen qualifizierten Einsatz in der Betreuung von Gruppen. Damit bietet der BFD im Sport dem Verein eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und ‑qualifizierung. Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des BFD bestehen – und ehemalige BFDler*innen sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren, als andere Jugendliche.
Dauer, Bürokratie, Kosten:
Der BFD beginnt in der Regel am 1. September jeden Jahres. Er dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate. Während des Bundesfreiwilligendienstes besteht Anspruch auf Urlaubs- sowie Bildungstage. Alle bürokratischen Formalitäten übernimmt der zuständige Träger. Die Einsatzstelle beteiligt sich an den entstehenden Kosten.
Wenn du in deinem Verein oder Verband einen BFD-Platz schaffen willst, wende dich bitte an die zuständigen Ansprechpartner*innen.
Qualitätsstandards:
Die Qualitätsstandards der Freiwilligendienste im Sport und des jeweiligen Trägers bilden die Grundlage für eine Kooperation zwischen Einsatzstelle und Träger. Sie berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse von Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern.
Der Einsatz von Freiwilligen muss arbeitsmarktneutral gestaltet sein. Das heißt, dass Freiwillige die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unterstützen, aber keine Fachkräfte ersetzen. Eine Tätigkeitsbeschreibung, die vorher ausgearbeitet und vom Träger sowie vom BAFzA geprüft wird, definiert klar den Arbeitsbereich im Freiwilligendienst. Bei den Tätigkeiten ist wichtig, dass sie den individuellen Fähigkeiten der Freiwilligen entsprechen. Die Freiwilligen in das jeweilige Team einzubinden und sie an Teambesprechungen partizipieren zu lassen, ist selbstverständlich und ein Zeichen von Wertschätzung.
Anleitung und Betreuung im Freiwilligendienst:
Die Einsatzstellen gewährleisten eine persönliche und fachliche Begleitung der Freiwilligen. Eine Fachkraft übernimmt die Rolle der Anleiterin/des Anleiters, welche/r die Freiwilligen betreut und begleitet.
Bildungstage und Seminare:
Alle Freiwilligen besuchen Bildungs- bzw. Seminartage. Insbesondere die Freiwilligen unter 27 Jahren erwerben im Laufe ihres Dienstes zumeist einen Übungsleiterschein, häufig auch eine Jugendleiterlizenz o.Ä.. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Träger. Diese Ausbildung erlaubt einen qualifizierten Einsatz in der Betreuung von Gruppen. Damit bietet der BFD im Sport dem Verein eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und ‑qualifizierung. Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des BFD bestehen – und ehemalige BFDler*innen sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren, als andere Jugendliche.
Dauer, Bürokratie, Kosten:
Der BFD beginnt in der Regel am 1. September jeden Jahres. Er dauert mindestens 6 und maximal 18 Monate. Während des Bundesfreiwilligendienstes besteht Anspruch auf Urlaubs- sowie Bildungstage. Alle bürokratischen Formalitäten übernimmt der zuständige Träger. Die Einsatzstelle beteiligt sich an den entstehenden Kosten.
Wenn du in deinem Verein oder Verband einen BFD-Platz schaffen willst, wende dich bitte an die zuständigen Ansprechpartner*innen.