Infos für Einsatzstellen

War­um soll­te ein Sport­ver­ein einen Frei­wil­li­gen­dienst anbieten?
Die Ein­satz­stel­len erhal­ten Unter­stüt­zung durch enga­gier­te und moti­vier­te Sport­be­geis­ter­te. In vie­len Ver­ei­nen fehlt es an qua­li­fi­zier­ten Frei­wil­li­gen, um den Ver­ein unter­stüt­zen. Da die nöti­gen Mit­tel feh­len, um regu­lä­re Voll­zeit­kräf­te ein­zu­stel­len, blei­ben neue Pro­jekt­ideen lie­gen. Die Ange­bo­te für Kin­der und Jugend­li­che kön­nen nicht aus­ge­baut und opti­miert wer­den, der Vor­stand bräuch­te mehr Unter­stüt­zung, der Sport­platz Pfle­ge. Frei­wil­li­ge kön­nen hel­fen und arbei­ten enga­giert und begeis­tert mit.

Wer kann Ein­satz­stel­le werden?
Ent­schei­dend dafür, dass Ein­satz­stel­len für den Frei­wil­li­gen­dienst im Sport aner­kannt wer­den, ist ein pas­sen­der Auf­ga­ben­be­reich. Ein­rich­tun­gen müs­sen gemein­nüt­zig oder gemein­wohl­ori­en­tiert sein. Sport­ver­ei­ne und Sport­ver­bän­de kön­nen bun­des­weit die Ein­satz­stel­len­an­er­ken­nung bean­tra­gen. Je nach Bun­des­land und Trä­ger kön­nen auch Schu­len, Kin­der­gär­ten oder ande­re Ein­rich­tun­gen, die Frei­wil­li­ge im sport­li­chen Bereich ein­set­zen, selbst zur Ein­satz­stel­le wer­den. Neben der sport­lich-päd­ago­gi­schen oder sport­art­spe­zi­fi­schen Arbeit mit Kin­dern und Jugend­li­chen sind Pro­jekt- und Ver­an­stal­tungs­ma­nage­ment, Arbeit mit beson­de­ren Ziel­grup­pen im Sport, hand­werk­li­che und gärt­ne­ri­sche Tätig­kei­ten rund um Sport­räu­me sowie Umwelt- und Natur­schutz im Sport mög­li­che Aufgabenbereiche.

Schluss­end­lich ent­schei­det das Bun­des­amt für Fami­lie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­ben (BAF­zA), ob eine Ein­satz­stel­le aner­kannt wer­den kann.

Qua­li­täts­stan­dards:
Die Qua­li­täts­stan­dards der Frei­wil­li­gen­diens­te im Sport und des jewei­li­gen Trä­gers bil­den die Grund­la­ge für eine Koope­ra­ti­on zwi­schen Ein­satz­stel­le und Trä­ger. Sie berück­sich­ti­gen die Inter­es­sen und Bedürf­nis­se von Frei­wil­li­gen, Ein­satz­stel­len und Trägern.

Der Ein­satz von Frei­wil­li­gen muss arbeits­markt­neu­tral gestal­tet sein. Das heißt, dass Frei­wil­li­ge die haupt­be­ruf­li­chen und ehren­amt­li­chen Mitarbeiter*innen unter­stüt­zen, aber kei­ne Fach­kräf­te erset­zen. Eine Tätig­keits­be­schrei­bung, die vor­her aus­ge­ar­bei­tet und vom Trä­ger sowie vom BAF­zA geprüft wird, defi­niert klar den Arbeits­be­reich im Frei­wil­li­gen­dienst. Bei den Tätig­kei­ten ist wich­tig, dass sie den indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten der Frei­wil­li­gen ent­spre­chen. Die Frei­wil­li­gen in das jewei­li­ge Team ein­zu­bin­den und sie an Team­be­spre­chun­gen par­ti­zi­pie­ren zu las­sen, ist selbst­ver­ständ­lich und ein Zei­chen von Wertschätzung.

Anlei­tung und Betreu­ung im Freiwilligendienst:
Die Ein­satz­stel­len gewähr­leis­ten eine per­sön­li­che und fach­li­che Beglei­tung der Frei­wil­li­gen. Eine Fach­kraft über­nimmt die Rol­le der Anleiterin/des Anlei­ters, welche/r die Frei­wil­li­gen betreut und begleitet.

Bil­dungs­ta­ge und Seminare:
Alle Frei­wil­li­gen besu­chen Bil­dungs- bzw. Semi­nar­ta­ge. Ins­be­son­de­re die Frei­wil­li­gen unter 27 Jah­ren erwer­ben im Lau­fe ihres Diens­tes zumeist einen Übungs­leit­er­schein, häu­fig auch eine Jugend­lei­ter­li­zenz o.Ä.. Die Zustän­dig­keit hier­für liegt beim Trä­ger. Die­se Aus­bil­dung erlaubt einen qua­li­fi­zier­ten Ein­satz in der Betreu­ung von Grup­pen. Damit bie­tet der BFD im Sport dem Ver­ein eine gute Mög­lich­keit der Per­so­nal­ge­win­nung und ‑qua­li­fi­zie­rung. Erfah­rungs­ge­mäß bleibt die Bin­dung an den Ver­ein nach Ablauf des BFD bestehen – und ehe­ma­li­ge BFDler*innen sind viel eher bereit, sich auch in spä­te­ren Jah­ren ehren­amt­lich im Ver­ein zu enga­gie­ren, als ande­re Jugendliche.

Dau­er, Büro­kra­tie, Kosten:
Der BFD beginnt in der Regel am 1. Sep­tem­ber jeden Jah­res. Er dau­ert min­des­tens 6 und maxi­mal 18 Mona­te. Wäh­rend des Bun­des­frei­wil­li­gen­diens­tes besteht Anspruch auf Urlaubs- sowie Bil­dungs­ta­ge. Alle büro­kra­ti­schen For­ma­li­tä­ten über­nimmt der zustän­di­ge Trä­ger. Die Ein­satz­stel­le betei­ligt sich an den ent­ste­hen­den Kosten.

Wenn du in dei­nem Ver­ein oder Ver­band einen BFD-Platz schaf­fen willst, wen­de dich bit­te an die zustän­di­gen Ansprechpartner*innen.